- Im Falle einer bestehenden Rechtsschutzversicherung übernehmen wir gerne die Anfrage bei der jeweiligen Versicherung, ob und in welchem Umfang Kostenschutz erhalten werden kann.
- Besteht keine Rechtsschutzversicherung, gibt es bei hohen Streitwerten über verschiedene Versicherungen die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung gegen Erfolgsbeteiligung zu Gunsten der finanzierenden Versicherung. Die Höhe der Erfolgsbeteiligung wird dabei von vorn herein festgelegt.
Auch derartige Anfragen bzw. Kontakte zu entsprechenden Versicherungen werden von uns übernommen bzw. hergestellt.
- Sollte Ihnen ein Termin innerhalb der Bürozeiten nicht möglich sein, vereinbaren wir gerne einen individuellen Termin auch außerhalb dieser Zeiten.
- In Ausnahmefällen sind auch Hausbesuche für erforderliche Gespräche möglich.