Rechtsanwalt Manfred Schäffler hat das Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München mit Abschluss der ersten juristischen Staatsprüfung absolviert. Nach erfolgter Referendarzeit wurde auch die zweite juristische Staatsprüfung erfolgreich in München abgelegt. Rechtsanwalt Schäffler ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München.
Die Anwaltskanzlei Schäffler ist überwiegend zivilrechtlich orientiert. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Wesentlichen auf dem Gebiet des Zahnarzt- und Arzthaftungsrechtes, im Familien- und Erbrecht sowie im Vertrags- und Gesellschaftsrecht. Auch Patientenverfügungen und Betreuungsvollmachten, sowie Testamente werden gerne individuell für Sie erstellt. Nähere Informationen zu diesen Themen finden Sie unter den Einzelseiten zu den Fachgebieten.
Neben den genannten Tätigkeitsschwerpunkten werden selbstverständlich auch die klassischen Tätigkeitsfelder des Rechtsanwaltes, wie das Arbeitsrecht, das Mietrecht, das Verkehrsrecht, das Strafrecht und das Allgemeine Zivilrecht bearbeitet. Auch zu diesen Themen werden weitere Informationen auf den Seiten zu den Fachgebieten angeboten.
Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Schäffler umfasst kompetente und von mehr als 30jähriger Erfahrung getragene Beratung, die außergerichtliche Interessenwahrnehmung, die Vertretung vor Gericht und die Beitreibung von Forderungen (Zwangsvollstreckung). Ziel ist es dabei immer, zunächst auf außergerichtlichem und Kosten sparendem Weg gegebene Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Das Ziel des Mandanten wird dabei immer im Auge behalten und es werden nicht vorrangig kostenintensive Gerichtsverfahren angestrebt.
Auch bei der Erstellung von Verträgen (z.B. GmbH-Gründungen), Testamenten und Patientenverfügungen oder Betreuungsvollmachten kommt dem Mandanten die umfangreiche und langjährige Erfahrung von Rechtsanwalt Schäffler zugute.
Sollte die Einschaltung anderer Kollegen erforderlich sein, etwa bei Problemen im Ausland, können entsprechende Kontakte hergestellt werden.
Wenn Ihnen ein Besuch in der Kanzlei zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein sollte, bemühen wir uns gerne, alle Fragen telefonisch zu klären.